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Geschäftsordnung 
 
A. Präambel Diese Geschäftsordnung gilt für den Verein „Claim for Dignity“ nach § 8a der Satzung. Sie regelt die interne Arbeitsweise und Aufgabenverteilung innerhalb des Vereins.
 
B. Verfahrensfragen
 
§ 1 Erlass, Änderung, Aufhebung und Bekanntmachung dieser Geschäftsordnung (1) Diese Geschäftsordnung wird durch die Mitgliederversammlung beschlossen und kann durch die Mitgliederversammlung jederzeit geändert oder aufgehoben werden. Eine Beteiligung anderer Vereinsorgane ist weder vorgesehen noch erforderlich. (2) Die einfache Mehrheit der anwesenden Mitglieder ist für die Beschlussfassung erforderlich. Stimmenthaltungen werden als Nein-Stimmen gewertet.  (3) Die Geschäftsordnung ist wirksam, sobald Sie durch die Mitgliederversammlung beschlossen worden ist.
 
C. Interne Aufgaben- und Zuständigkeitsverteilung
 
§ 2 Interne Aufgaben- und Zuständigkeitsverteilung Die Mitgliederversammlung hat intern folgende Aufgabengebiete, Aufgaben- und Zuständigkeitsverteilung beschlossen:
 
Die Struktur des Vereins gliedert sich nach folgenden Aufgabengebieten:
 
1.Sozial 2.Technik 3. Freiwilligendienst 4. Schulprojekte 5. Öffentlichkeitsarbeit 6. Steuerkreis + Qualitätsmanagement
 
Die Projekte, die unter die oben genannten Aufgabengebiete fallen, werden durch einen Projektleiter (PL), der durch die Mitgliederversammlung bestimmt wird, geführt. Für jeden Projektleiter sollte ein Stellvertreter (st.PL) ernannt werden. 
 

Projekte und deren Leiter
Die Projektleiter sind für ihren jeweiligen Bereich eigenverantwortlich im Rahmen des im Haushaltsplan vorgegebenen Budgets tätig und berichten dem Vorstand halbjährlich. Die Projektleiter fertigen einen Jahresbericht an und sind für ihre Projekte der Jahreshauptversammlung Rechenschaft schuldig. 
 
Von der Mitgliederversammlung wurden nach den oben aufgeführten Aufgabengebieten folgende Projekte, Projektleiter (PL) und Stellvertretende Projektleiter (st.PL)  bestimmt. Die zuständigen Personen bleiben verantwortlich für ihr Aufgabengebiet so lange, bis die Mitgliederversammlung eine andere Person bestimmt. 
 

 
 
 
D. Salvatorische Klausel
 
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsordnung unwirksam oder nichtig sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieser Geschäftsordnung nicht.
 
E. Inkrafttreten Diese Geschäftsordnung tritt mit Wirkung vom 1. Juli 2017 in Kraft.