Geschäftsordnung
des Vereins „Claim for Dignity e.V.”
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A. Präambel
Diese Geschäftsordnung gilt für den Verein „Claim for Dignity“ nach
§ 8a der Satzung. Sie regelt die interne Arbeitsweise und
Aufgabenverteilung innerhalb des Vereins.
B. Verfahrensfragen
§ 1 Erlass, Änderung, Aufhebung und Bekanntmachung dieser
Geschäftsordnung
(1) Diese Geschäftsordnung wird durch die Mitgliederversammlung
beschlossen und kann durch die Mitgliederversammlung jederzeit
geändert oder aufgehoben werden. Eine Beteiligung anderer
Vereinsorgane ist weder vorgesehen noch erforderlich.
(2) Die einfache Mehrheit der anwesenden Mitglieder ist für die
Beschlussfassung erforderlich. Stimmenthaltungen werden als
Nein-Stimmen gewertet.
(3) Die Geschäftsordnung ist wirksam, sobald Sie durch die
Mitgliederversammlung beschlossen worden ist.
C. Interne Aufgaben- und Zuständigkeitsverteilung
§ 2 Interne Aufgaben- und Zuständigkeitsverteilung
Die Mitgliederversammlung hat intern folgende Aufgabengebiete,
Aufgaben- und Zuständigkeitsverteilung beschlossen:
Die Struktur des Vereins gliedert sich nach folgenden
Aufgabengebieten:
1.Sozial 2.Technik
3. Freiwilligendienst 4.Schulprojekte
5.Öffentlichkeitsarbeit
Die
Projekte, die unter die oben genannten Aufgabengebiete fallen,
werden durch einen Projektleiter (PL), der durch die
Mitgliederversammlung bestimmt wird, geführt. Für jeden
Projektleiter sollte ein Stellvertreter (st.PL) ernannt werden.
Die Projektleiter sind für ihren jeweiligen Bereich
eigenverantwortlich im Rahmen des im Haushaltsplan vorgegebenen
Budgets tätig und berichten dem Vorstand halbjährlich. Die
Projektleiter fertigen einen Jahresbericht an und sind für ihre
Projekte der Jahreshauptversammlung Rechenschaft schuldig.
Von der Mitgliederversammlung wurden nach den oben aufgeführten
Aufgabengebieten folgende Projekte, Projektleiter (PL) und
Stellvertreter (StPL) bestimmt. Die zuständigen Personen bleiben
verantwortlich für ihr Aufgabengebiet so lange, bis die
Mitgliederversammlung eine andere Person bestimmt.
Nr.
|
Projekt
|
Projektleiter
|
Stellvertreter
Pl.
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1.1
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Peru
Grundschule Villa Independiente
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Tatiana Blacker
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Pilar Tejada
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2.1
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Wasser
aus Nebel in Südamerika
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Michael Schliep
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Pamela Blacker
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2.2
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Kirchenbau in Südafrika
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Gjon Radovani
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André Stephan
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2.3
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Nachhaltigkeitsprojekt Albanien
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Sabine Schliep
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Marlene Hoppe
NN (Fa. ESSEGEI)
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2.4
|
Technik
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Stefan Bartetzko
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Edi Walter
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4.1
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Gymnasium Langenau
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Anne Laible
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Sarah Ament, Lara Hönig
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4.2
|
Gymnasium Bretten
|
Michael
Schliep
|
Stefan
Bartetzko
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4.3
|
Holzgerlingen/Böblingen
|
Stefan
Bartetzko
|
Edi
Walter
|
5.1
|
Vereinszeitung, Presse und Internet
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Vorstand
|
NN
|
5.2
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Ausstellungen + Film
|
Michael Schliep
|
Gjon
Radovani
Inhalt:
jeweilige Projektleiter
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D. Salvatorische Klausel
Sollten
einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsordnung unwirksam oder nichtig
sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen
Bestimmungen dieser Geschäftsordnung nicht.
E.
Inkrafttreten
Diese Geschäftsordnung tritt mit Wirkung vom 27. Februar 2016 in
Kraft.
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