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Geschäftsordnung des Vereins „Claim for Dignity e.V.”

(Datei als *.pdf)

A. Präambel

Diese Geschäftsordnung gilt für den Verein „Claim for Dignity“ nach § 8a der Satzung. Sie regelt die interne Arbeitsweise und Aufgabenverteilung innerhalb des Vereins.

 B. Verfahrensfragen

 § 1 Erlass, Änderung, Aufhebung und Bekanntmachung dieser Geschäftsordnung

(1) Diese Geschäftsordnung wird durch die Mitgliederversammlung beschlossen und kann durch die Mitgliederversammlung jederzeit geändert oder aufgehoben werden. Eine Beteiligung anderer Vereinsorgane ist weder vorgesehen noch erforderlich.

(2) Die einfache Mehrheit der anwesenden Mitglieder ist für die Beschlussfassung erforderlich. Stimmenthaltungen werden als Nein-Stimmen gewertet.

(3) Die Geschäftsordnung ist wirksam, sobald Sie durch die Mitgliederversammlung beschlossen worden ist.

 

C. Interne Aufgaben- und Zuständigkeitsverteilung

 § 2 Interne Aufgaben- und Zuständigkeitsverteilung

Die Mitgliederversammlung hat intern folgende Aufgabengebiete, Aufgaben- und Zuständigkeitsverteilung beschlossen:

 Die Struktur des Vereins gliedert sich nach folgenden Aufgabengebieten:

 1.Sozial
2.Technik

3. Freiwilligendienst
4.Schulprojekte
5.Öffentlichkeitsarbeit

 Die Projekte, die unter die oben genannten Aufgabengebiete fallen, werden durch einen Projektleiter (PL), der durch die Mitgliederversammlung bestimmt wird, geführt. Für jeden Projektleiter sollte ein Stellvertreter (st.PL) ernannt werden.

 Die Projektleiter sind für ihren jeweiligen Bereich eigenverantwortlich im Rahmen des im Haushaltsplan vorgegebenen Budgets tätig und berichten dem Vorstand halbjährlich. Die Projektleiter fertigen einen Jahresbericht an und sind für ihre Projekte der Jahreshauptversammlung Rechenschaft schuldig.  

Von der Mitgliederversammlung wurden nach den oben aufgeführten Aufgabengebieten folgende Projekte, Projektleiter (PL) und Stellvertreter (StPL) bestimmt. Die zuständigen Personen bleiben verantwortlich für ihr Aufgabengebiet so lange, bis die Mitgliederversammlung eine andere Person bestimmt.

Nr.

Projekt

Projektleiter

Stellvertreter  Pl.

1.1

Peru Grundschule Villa Independiente

Tatiana Blacker

Pilar Tejada

2.1

Wasser aus Nebel in Südamerika

Michael Schliep

Pamela Blacker

2.2

Kirchenbau in Südafrika

Gjon Radovani

André Stephan

2.3

Nachhaltigkeitsprojekt Albanien

Sabine Schliep

Marlene Hoppe

NN (Fa. ESSEGEI)

2.4

Technik

Stefan Bartetzko

Edi Walter

4.1

Gymnasium Langenau

Anne Laible

Sarah Ament, Lara Hönig

4.2

Gymnasium Bretten

Michael Schliep

Stefan Bartetzko

4.3

Holzgerlingen/Böblingen

Stefan Bartetzko

Edi Walter

5.1

Vereinszeitung, Presse und Internet

Vorstand

NN

5.2

 

 Ausstellungen + Film

 

 Michael Schliep

 

Gjon Radovani

Inhalt: jeweilige Projektleiter

   D. Salvatorische Klausel

 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsordnung unwirksam oder nichtig sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieser Geschäftsordnung nicht.

 E. Inkrafttreten

Diese Geschäftsordnung tritt mit Wirkung vom 27. Februar 2016 in Kraft.